SPD fordert Stadt auf, in Sachen Wohnungsbau zu handeln – Nagold braucht einen gemeinnützigen Wohnungsbaubetrieb!

Veröffentlicht am 06.01.2020 in Allgemein

Mehrfach hat die SPD bereits beantragt, das Problem der Wohnungsnot in Nagold anzugehen und hat hierzu bereits verschiedene Vorschläge gemacht sowie mehrere Anträge gestellt. Leider wurden diese bisher von der Stadt nicht oder nur zu Teil umgesetzt. Für viele Menschen ist Wohnraum in Nagold jedoch heute schon nicht mehr bezahlbar, so die Nagolder Sozialdemokraten, so dass Handlungsbedarf bestehe.

 

In Nagold gibt es keinen Wohnraum oder zumindest keinen zu bezahlbaren Preisen, meint Marco Ackermann. Wohnen sei in Nagold die entscheidende soziale Frage und längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen, so Daniel Steinrode. In Nagold entstehe ein Luxusbau nach dem anderen. Dies sei Ausdruck der hohen Attraktivität und hohen Lebensqualität in Nagold seit dem Innenstadtumbau. Dieser Wohnraum gehe aber an den Bedürfnissen vieler Menschen vorbei, so Daniel Geese. Aufgabe der Stadt sei es, dafür zu sorgen, dass Wohnen in Nagold wieder bezahlbar wird und vor allem bleibt. Man brauche mehr als quadratisch, teuer und luxuriös: „Wir brauchen Wohnraum für Familien.“ Die SPD habe hierzu bereits verschiedene Vorschläge gemacht, so der Fraktionsvorsitzende Daniel Steinrode. Jetzt fordern die Sozialdemokraten in einem Antrag an den Oberbürgermeister und den Gemeinderat von der Stadt drei Punkte konkret und unverzüglich anzugehen:

Die Stadt soll mehr Bauland für Wohnungen ausweisen sowie einen Wohnflächenatlas erstellen, in dem alle grundsätzlich bebaubaren Flächen erfasst werden. Danach muss über die Bebauung politisch entschieden werden. Der Wohnflächenatlas muss sowohl Nachverdichtung, Konversionsflächen und mögliche neue Baugebiete beinhalten.

Die Stadt Nagold braucht einen eigenen gemeinnützigen Wohnungsbaubetrieb, zum Beispiel in Form eines Eigenbetriebes der Stadt, der in Nagold bezahlbare Mietwohnungen schafft. Andere Städte in der Nachbarschaft wie zum Beispiel Rottenburg, Ettlingen oder Althengstett gemeinsam mit Bad Liebenzell würden dies vormachen. Dieser könne auch im Verbund mit Nachbarkommunen oder mit dem Landkreis organisiert werden.

Die Stadt müsse sich hierbei konsequent um Fördermittel des Landes und des Bundes kümmern. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg erweitert das Landeswohnraumförderprogramm um eine neue Förderlinie und unterstützt damit Kommunen noch stärker. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat mit sofortiger Wirkung die neue Förderlinie „Wohnungsbau BW – kommunal“ in Kraft gesetzt. „Mit der neuen Förderlinie unterstützt das Land Kommunen noch stärker beim Aufbau eines kommunalen Mietwohnungsbestandes, denn Zuwendungen direkt an Kommunen können nach EU-Recht weit höher ausfallen als an privatwirtschaftliche Unternehmen. Daher kann das Land den Gemeinden künftig eine deutlich attraktivere Förderung anbieten als dies bisher der Fall ist“, so die Ministerin auf der Homepage des Landes. „Mit diesem neuen Förderimpuls verbinde ich die Hoffnung und Erwartung, dass wir damit gerade auch Kommunen erreichen, die in diesem Bereich bisher eher zurückhaltend waren, weil sie die bisherigen Förderangebote als nicht ausreichend beklagt haben.“

Nach dieser Förderung gäbe es für die Stadt Nagold keine Ausreden mehr, meint Daniel Steinrode.

Die Förderlinie sei einer der Eckpunkte der im Mai vom Kabinett beschlossenen Wohnraumoffensive BW Wohnen – Heimat – Zukunft. Sie richtet sich speziell an die Städte und Gemeinden im Land, die selbst sozialgebundenen Mietwohnraum schaffen wollen, und tritt im Rahmen des laufenden Wohnraumförderprogrammes Wohnungsbau BW 2018/19 unmittelbar in Kraft. Kommunen können ab sofort Förderanträge stellen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte und Gemeinden sowie auch Landkreise mit Zustimmung der jeweilig betroffenen Kommunen. Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Die Basisförderung beläuft sich auf 45 Prozent der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, bezogen auf eine Regelabsenkung der Miete um 33 Prozent gegenüber der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete. Nutznießer sind Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Die Kommunen können die Kaltmiete gegenüber der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete dabei nach ihrer Wahl für die Dauer der Miet- und Belegungsbindung von 30 Jahren zwischen 20 und 40 Prozent absenken, wobei dann die Höhe der Subvention entsprechend angepasst wird. Die Kommunen können weiter zwischen einer Darlehens- oder Zuschussvariante wählen. Die geförderten Objekte müssen mindestens 40 Jahre im Eigentum der Kommunen verbleiben.

Als dritter Punkt fordert die SPD von der Stadt Leerstände von städtischen Wohnungen zu vermieten. Sanierungsbedürftige Wohnungen müssen bewohnbar gemacht werden, um als bezahlbares Mietobjekt zur Verfügung zu stehen. Zustände wie in Hochdorf in der Steinstraße seien nicht hinnehmbar, so der Hochdorfer Architekt Wolfgang Schleehauf.

 

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