Möglichkeiten diskutiert wie abgelehnte Asylbewerber ihre Arbeitserlaubnis behalten können

Veröffentlicht am 27.11.2018 in Allgemein

Beim Treffen mit dem AK Asyl in der Gemeinschaftsunterkunft „Waldhotel Gündringen“ habe ich gemeinsam mit Thomas Blenke und den Ehrenamtlichen des AK sowie Mitarbeitern der Stadt Nagold und des Landkreises Calw über Möglichkeiten diskutiert wie abgelehnte Asylbewerber ihre Arbeitserlaubnis behalten können. Einig war man sich, dass es Mitwirkungspflichten der Asylbewerber gibt. Wer als Flüchtling oder wer als Asylbewerber final abgelehnt wurde ist grundsätzlich Ausreisepflichtig. Ich bin aber auch der Meinung, dass motivierte, in Arbeit stehende, nicht straffällig gewordene und für ihren Lebensunterhalt selbst sorgende von der Wirtschaft benötigte Arbeitskräfte eine Bleibeperspektive eröffnet werden muss. Foto: Alfred Verstel

 

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