Faktencheck zum Gertrud-Teufel-Seniorenzentrum

Veröffentlicht am 28.02.2019 in Allgemein

Faktencheck zum Gertrud-Teufel-Seniorenzentrum auf Basis der inzwischen vorliegenden Informationen (GR-Sitzungen Dezember – Februar und Veranstaltung Kubus 21. Februar)

1. Seit zehn Jahren erfolgten keine baulichen Modernisierungen im GTSZ.

2. 2009 wurden neue Richtlinien für den Heimbau erlassen, die für Pflegezimmer Einzelzimmer vorschreiben. Dies ist im Gertrud-Teufel-Heim bereits der Fall, jedoch sind viele Einzelzimmer über einen Vorraum erschlossen, in dem sich ein Bad für jeweils zwei Einzelzimmer befindet. Die Richtlinien von 2009 gelten für Neubauten; für bestehende Heime gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren (bis 2019).

 

3. Eine Verlängerung der Frist war, mit Begründung, möglich (dem Vernehmen nach wurde dies von vielen Pflegeheimen beantragt und auch bewilligt).

4. Wie die Informationsversammlung am 21. Februar auf die Frage einer Bürgerin ergab, ist ein solcher Antrag von der Stadt Nagold offenbar nicht gestellt worden, lediglich eine mündliche Auskunft soll erfolgt sein.

5. Eine Planung zur Erfüllung der Vorschriften wurde bis 2018 nicht gemacht; jeden¬falls dem Gemeinderat nicht vorgelegt; auch kein alternatives Konzept (etwa mit anderer Nutzungsstruktur der fraglichen Bereiche, wie z.B. betreute Seniorenwohnungen o.a.). Kreditaufnahmen für Baumaßnahmen wurden vom Gemeinderat im Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs regelmäßig bewilligt, nun auch wieder für 2019 (s. Punkt 13)

6. Stattdessen wurden die Zimmer seit 2015 sukzessive unbelegt gelassen. Bis Mitte 2018 war der Neubau fast vollständig leer. Dem Eigenbetrieb (und der Stadt) sind so erhebliche Einnahmen entgangen. Dass solche Unterbelegungen zu kumulierten Verlusten und auf Sicht zur Gefährdung des Betriebs führen, liegt auf der Hand.

7. Die Betriebsdefizite gingen ab 2014, beschleunigt ab 2016 steil nach oben.

8. Im Herbst 2018 wurde ein Konzept vorgelegt das vom Gemeinderat nicht verabschiedet wurde. Auf Drängen des Gemeinderats wurde ein „Kolloquium“ mit Vertretern der Gemeinderatsfraktionen anberaumt, bei dem Verwaltung und Geschäftsführung den Sachstand sowie ein Konzept zur Erfüllung der Vorschriften vorlegten. Im Kolloquium wurden die Zahlen des GTSZ analysiert. Danach erwartete der Gemeinderat umsetz¬bare Vorschläge.

9. Das Konzept wurde im November dem Gemeinderat zugeleitet. Es zeigt auf, dass kostendeckende Lösungen, ohne Betriebsdefizit, möglich sind. Nach eigener Ana¬lyse der SPD bestehen weitere Verbesserungsmöglichkeiten.

10. Es kann nicht nur das Gertrud-Teufel-Zentrum erhalten wer¬den. Auch die in der Veranstaltung vom 21. Februar erwähnten Möglichkeiten bleiben offen: Kooperation mit oder Betriebsführung durch eine andere soziale Einrichtung, bis hin zur Übernahme der Trägerschaft – am besten zu erkunden und zu verhandeln bei funktionierendem Betrieb, ohne dass die Stadt Nagold unter dem Zeitdruck eines leer stehenden Baukomplexes steht. Auch Unternehmen verhandeln über Kooperationen usw., solange der Betrieb läuft, nicht, wenn er stillgelegt ist.

11. Entsprechende Gespräche mit Interessenten hat es nach Auskunft des Oberbürgermeisters auf der Veranstaltung vom 21. Februar nach 2010 nicht gegeben.

12. Auch der Vorschlag von Herrn Eberhard Schwarz bei der Veranstaltung vom 21. Februar, das GTSZ jedenfalls so lange weiter zu führen, bis „Ersatzlösungen“ konkret zur Verfügung stehen, ist machbar, wenn nun rasch gehandelt wird (vorerst sind es abstrakte Ideen, die in der Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember nicht erwähnt wurden). Neben „Ersatzlösungen“ an anderen Standorten bleibt auch dabei die Möglichkeit offen, den jetzigen Standort im Sinn der Richtlinien zu ertüchtigen. – Im Übrigen braucht Nagold eher ein weiteres Pflege¬heim als eines weniger.

13. Das Verfahren, das zum Beschluss der Betriebsaufgabe am 18. Dezember 2018 führte, kann nur als ungeordnet, ja chaotisch bezeichnet werden:

Zuerst wurde, in öffentlicher Sitzung, der Haushalts- und der Wirtschaftsplan des GTSZ beschlossen, einschl. der Kredite für Baumaßnahmen. Auch die Freien Wähler bekannten sich zum Erhalt des Heims, für andere war es selbstverständlich, dagegen sprach niemand, auch der Oberbürgermeister nicht.

Original Zitat Haushaltsrede Freie Wähler vom18.12.2018 in öffentlicher Sitzung:

„Wichtig sind für eine Stadt auch die Senioren- und Pflegeeinrichtungen. Die würdevolle Begleitung im Alter und am Ende des Lebens sind uns wichtig. Deshalb streben wir für das Gertrud-Teufel-Seniorenzentrum eine langfristig tragfähige Lösung an. Hier sollte es im Sinne einer guten Lösung keine Denkverbote geben.“

Am Ende der Sitzung, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, und damit rechtswidrig (§ 35 der Gemeindeordnung) wurde die Betriebsschließung beschlossen. Darauf wurde¬ der Oberbürgermeister am übernächsten Tag von der SPD hingewiesen; er widersprach dem nicht, sondern wollte den „Beschluss“ nun als eine Art „Vorbeschluss“ verstehen, der in der nächsten Sitzung (im neuen Jahr) nochmals bekräftigt werden sollte.

Die Vorlage sah Baumaßnahmen zur Erfüllung der Richtlinien vor, mit positiver Betriebsprognose ab 2021 (einschl. Kreditbedienung). Eine Betriebsaufgabe war als Variante aufgeführt, falls die Baumaßnahmen verweigert werden. Eine Aufstellung sämtlicher Lasten einer Schließung lag nicht vor.

Am Morgen des 20. Dezember eröffnete der Oberbürgermeister den Mitarbeitern des GTSZ den Betriebsschluss, woraufhin er rasch durchsickerte.

Auch dem Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde wurde der Wirtschaftsplan des GTSZ am 20. Dezember vorgelegt – jedoch in der Fassung des öffentlich gefassten Beschlusses, offenbar ohne Hinweis auf den neuen Sachstand; er wäre also schwerlich genehmigungsfähig gewesen. Die Aufsichtsbehörde hat ihn, offenbar in Unkenntnis der Betriebsaufgabe, für die es einen neuen (Abwicklungs-)Wirtschaftsplan brauchte, am 31. Januar 2019 genehmigt.

14. Dass Mitarbeiter des GTSZ 20 % mehr als in anderen Pflegeheimen verdienen trifft nicht zu ( Schwa Bo 23.02.19). Häuser der freien Wohlfahrtspflege haben das gleiche Tarif Niveau

Fazit: Nach den im Gemeinderat vorliegenden Daten und Informationen hat die SPD-Fraktion keine Zweifel, dass bei effizienter Wirtschaftsführung eine tragfähige Fortführung des GTSZ ohne weiteres möglich ist – auch mit den Investitionen, die zur Erfüllung der neuen Richtlinien nötig sind.

 

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