Durchführung des Bebauungsplanverfahrens "Schönbächle (Feuerwehr/Gewerbe)" in Vollmaringen

Veröffentlicht am 12.12.2021 in Aktuelles

Plankonzeption der Stadt Nagold

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens "Schönbächle (Feuerwehr/Gewerbe)" in Vollmaringen (Aufstellungsbeschluss)

Der Vollmaringer Ortschaftsrat hat dem Gemeinderat der Stadt Nagold die Aufstellung des Bebauungsplanes " Schönbächle (Feuerwehr/Gewerbe)in Vollmaringen zum Beschluss empfohlen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schönbächle (Feuerwehr/Gewerbe)wird demnach wie folgt begrenzt: im Norden: durch die Südgrenzen der Flst.-Nr. 886, 887/1 und 887/2; im Osten: durch die Westgrenzen der Flst.-Nr. 859 (Weg) und 511/2; im Süden: durch die Nordgrenze des Flst.-Nr. 909; im Westen: durch die Ostgrenze des Flst.-Nr. 903 bzw. Teilflächen der Flst.-Nr. 892 bis 901 und 906 bis 908 und ist durch entsprechende Signatur im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt. 

 

Die Ortsteilfeuerwehr von Vollmaringen benötigt ein neues, größeres Feuerwehrhaus. Die bisherige Unterbringung in der Vollmaringer Schule Gebäude Baisinger Straße 5 stößt an ihre räumlichen Grenzen. Darüber hinaus sollen die bisher von der Feuerwehr in Anspruch genommenen Flächen mittelfristig wieder einer anderen Nutzung zugeführt werden. Als Ersatzstandort soll ein modernes, erweiterungsfähiges Feuerwehrhaus im Planungsbereich „Schönbächle“ realisiert werden. In diesem Bereich war bisher ausschließlich an eine gewerbliche Nutzung für ortsansässige Betriebe gedacht. Die aktuelle Planung geht nunmehr davon aus, dass in der im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Nagold für den Ortsteil Vollmaringen als rein gewerblich angedachten Nutzungskulisse die Hälfte der Planflächen für die Neuansiedlung der Feuerwehr und der Rest für eine mittelfristige Bereitstellung von Gewerbeflächen für den Eigenbedarf festgeschrieben werden soll.

 

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